Alarmübertragungsanlage

  • Alarmübertragungsanlagen (AÜA) sind nach der VdS-Definition Einrichtungen und Netze, die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen übertragen.
    Eine AÜA basiert auf drei Komponenten: einer Übertragungseinrichtung (ÜE), dem Übertragungsweg und der Alarmempfangseinrichtung.

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