Urlaubstage

  • Urlaubstage richten sich nach dem gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch (dem Bundesurlaubsgesetz).

    Demnach haben nach §3 BurlG Arbeitnehmer und Auszubildende pro Jahr einen Urlaubsanspruch auf mindestens 24 Werktage. Bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis tritt dieser Anspruch allerdings erst nach sechs Monaten in Kraft und danach ab dem ersten Tag eines Kalenderjahres. Dabei ist zu erwähnen, dass besonders schutzwürdige Personen einen erweiterten Anspruch auf Urlaubstage haben. Dazu zählen Jugendliche und Schwerstbehinderte.

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