Durch mehrere unabhängige Sicherheitskräfte können Fehler gemindert und Manipulationsversuchen vorgebeugt werden. Nach DIN 0830-8-1 liegt eine Zweipersonenprüfung vor, wenn innerhalb einer einstellbaren Zeit zwei Zutrittsberechtigte die Berechtigung einer Person nachgewiesen haben und davon die Freigabe an Ein- und Ausgangsbereichen abhängig gemacht wird.