Neben Typengenehmigungen ist das KBA für die Betriebserlaubnis nationaler Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile zuständig. Am Auskunftspavillon des Gebäudes kann direkt der eigene Punktstand an Verkehrssünden erfragt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt Statistiken über die jährlichen Zulassungen von PKWs. Bei Rückrufaktionen wird es aktiv, wenn diese aufgrund von Verstößen gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz notwendig sind.