Katastrophe*

  • Katastrophen sind Unglücksfälle mit verheerenden Folgen. Eine Katastrophe ist das schwerwiegendste Szenario, welches durch eine abstrakte Gefahr eintreten kann. Sämtliche Notfallsysteme zielen auf die Verhinderung einer Gefahr solchen Ausmaßes ab.

    Defintion
    Als Kurzbezeichnung verwenden Behörden die Bezeichnung K-fall. Katastrophen sind im Allgemeinen durch ihre weitreichenden Folgen für Leib, Leben und Gesundheit charakterisiert. Eine Katastrophe liegt demnach vor, wenn das Leben einer Vielzahl von Personen oder dessen natürliche Existenzgrundlage gefährdet ist. Darüber hinaus streut sich das Risiko in verschiedene Richtungen, sodass die Situation für eine unbestimmte Dauer nicht beherrschbar ist. Das Katastrophenmanagement zielt darauf ab, die gegenwärtige Krisensituation wieder beherrschbar zu machen.


    Staatlicher Katastrophenschutz
    Auslöser des K-Falls sind entweder menschliches Versagen oder "höhere Gewalt" im Sinne von unerwarteten Naturereignissen (Erdbeben, Unwetter, Hochwasser, etc.). Zur Bekämpfung wurde im Jahr 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) gegründet. Das BBK hat dabei die Kompetenz, jede zum Zivilschutz notwendige Maßnahme auszuführen, soweit dies nicht durch ein anderes Gesetz untersagt ist (§ 1 ZSKG).


    Das Bundesamt ist in fünf Sektoren gegliedert, welche folgende Aufgaben wahrnehmen:
    - Selbstschutz
    - Warnung der Bevölkerung
    - Schutzbau
    - Aufenthaltsregelung
    - Katastrophenschutz
    - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
    - Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut



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