Versammlung*

  • Ein Versammlung im Sinne des Grundgesetzes ist das Zusammenkommen mehrerer Menschen zu einer gewissen Zweckverfolgung.
    Allgemeines
    Über eine bloße Ansammlung hinausgehend, ist eine innere Verbindung vorausgesetzt. Diese innere Verbindung zeichnet sich durch Kommunikationshandlungen der einzelnen Teilnehmer aus. Das Recht sich unter freiem Himmel friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist in Art. 8 I GG als Kommunikationsgrundrecht in die deutsche Rechtsordnung aufgenommen worden.


    Siehe auch
    - Drohne
    - Ordnungsdienstkonzept
    - Schutzpolizei
    - Versammlungsfreiheit

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