Strafgesetzbuch

  • Das Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland ist die Sammlung sämtlicher Strafgesetze. Es umfasst sämtliche Rechtsnormen, die den Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis festlegen.

    Das StGB ist in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gegliedert. Das StGB regelt in erster Linie das materielle Strafrecht. Darunter versteht man die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für eine Straftat genannt, sowie den Vorschriften zur Beurteilung einer Straftat.


    Im allgemeinen Teil ist Grundsätzliches geregelt:


    · Geltungsbereich des Gesetzes
    · Gesetzliche Definitionen
    · (Vorsatz und Fahrlässigkeit) und Schuldfähigkeit
    · Täterschaft und Teilnahme (Täter, mittelbarer Täter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe)
    · Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Nothilfe)
    · Sanktionenrecht (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, sonstige Maßnahmen)
    · Verjährung


    Im besonderen Teil sind die Strafbestände nach sogenannten Rechtsgütern geordnet:


    · Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat
    · Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)
    · Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, uneidliche Falschaussage u. a.)
    · Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kindesmissbrauch, Menschenhandel u. a.)
    · Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede u. a.)
    · Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.)
    · Straftaten gegen die persönliche Freiheit
    · Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.)
    · Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
    · Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
    · Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.)

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