Sozialversicherungsbeiträge

  • Die Sozialversicherung bietet insbesondere für den Arbeitnehmer Schutz und schafft zudem soziale Sicherheit. Die darin enthaltenen Beiträge setzten sich aus folgenden fünf Sparten zusammen: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.
    Die Beträge dieser Sparten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleiche Teile (mit Ausnahme der Pflegeversicherung) und richten sich prozentual nach dem Erwerbseinkommen.


    Versicherung Beitragssatz Anteil Arbeitgeber ... Arbeitnehmer
    Krankenversicherung 14,6 Prozent 7,30 Prozent 7,30 Prozent
    Rentenversicherung 18,7 Prozent 9,35 Prozent 9,35 Prozent
    Pflegeversicherung 2,35 Prozent 1,175 Prozent 1,175 Prozent
    davon Kinderlose über 23 Jahre: 2,60 Prozent 1,175 Prozent 1,425 Prozent
    Arbeitslosenversicherung 3,00 Prozent 1,50 Prozent 1,50 Prozent

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