Darin wird in vier Geheimhaltungsstufen unterteilet. Je höher die Stufe, desto wichtiger die Geheimhaltung und umso umfangreicher die Zugriffskontrollen. Auf den Rang der Geheimhaltung wird anhand eines roten oder blauen Stempels hingewiesen.
Man unterteilt in:
VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH,
VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH,
GEHEIM,
STRENG GEHEIM.
Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Handbuch für den Geheimschutz.
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