Bundes-Immissionsschutzgesetz*

  • Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) trägt im Volltext die amtliche Bezeichnung "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge".

    Es ist das bedeutendste Umweltgesetz, da ein Umweltgesetzbuch (noch) nicht existiert. Darin ist der Schutz von Menschen, Tieren und der Natur gegenüber Emissionen und Immissionen gesichert. Das Gesetz zielt vor allem auf unternehmerisches Handeln ab. Es fungiert als Genehmigungsrecht für Industrie- und Gewerbeanlagen. Indem die Betriebe die Anforderungen des BlmSchG erfüllen, wird ein relativ hohes Schutzniveau erreicht. Das Bundesimmissionsschutzgesetz rechtfertigt den Staat zur Begrenzung von Emissionen und Festlegen von Grenzen. Das Regelwerk war erforderlich, um einen derartigen Eingriff in die grundsätzlich bestehende Handlungs-, namentlich die Gewerbefreiheit zu ermöglichen.



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