Revier

  • Ein Revier ist ein abgegrenzter Zuständigkeitsbereich. Das Revier kann beispielsweise das zu schützende Areal einer Sicherheitskraft darstellen.

    Die Größe und Gegebenheiten sind immer verschieden. Besonders weiträumige Areale lassen sich nur schwer überwachen. Durch die mobile Bestreifung mittels Einsatzfahrzeugen lässt sich ein flächendeckender grober Überblick über die Lage verschaffen. Dies wird häufig in Schichten von Revier-, Streifen- und Interventionsfahrern durchgeführt. Für die Tätigkeit ist eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 34 GewO Voraussetzung. Kleinere Reviere müssen nicht durch Kontrollfahrten gesichert werden. Häufig genügen Überwachungsanlagen und anwesendes Sicherheitspersonal. Als Revier wird auch der individuelle Einsatzbereich einer Sicherheitskraft bezeichnet. Das zu schützende Gebiet wird so unter mehreren Personen aufgeteilt. Durch die Revierbildung werden Zuständigkeiten sowie der jeweilige Verantwortungsbereich geklärt.

Teilen