Die Bezeichnung ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl überwachender und koordinierender Tätigkeiten. Diese lauten:
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung,
- Vergleich der Ausführungspläne mit den Leistungsbeschreibungen, Verträgen und bauausführenden Bauunternehmen,
- Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, ordnungsgemäße Nutzung von Werkzeug,
- Überwachen von Tragwerken,
- Koordination der Beteiligten: nur fachlich geschulte Personen dürfen bestimmte Tätigkeiten durchführen,
- Detailkorrektur von Fertigteilen und bereits Gebautem,
- Erstellen von Terminplänen
- Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel durch ein Bautagebuch)
- Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln,
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.