Gemäß DIN 14675 dürfen sich Meldebereiche im betrieblichen Brandschutz nur auf ein Geschoss erstrecken. Davon ausgenommen sind Treppenhäuser und Fahrstühle. Zudem müssen Brandabschnitte und eine Maximalgröße von 1600 Quadratmetern berücksichtigt werden. Meldebereiche sind stets an das objektive Schutzziel anzupassen. Bei der Geländeüberwachung sollten Meldebereiche eine Länge von 100 Metern nicht überschreiten. Dem Wachpersonal sollten Kamerabilder zur Verfügung stellen. WEitehrin sind vier verschiedene Videoaufnahmen pro Meldegruppe zu empfehlen.