Erklärungsirrtum

  • Der Erklärungsirrtum ist ein Irrtum in der Erklärungshandlung. Ein Irrtum ist das unbewusste Auseinanderfallen von subjektivem Willen und der objektiven Erklärung.

    Bei einem Erklärungsirrtum weicht die Äußerung des Erklärenden von dem ab, was er eigentlich mitteilen möchte. Typische Fälle sind das Versprechen, Vertippen oder Verschreiben. Zum Beispiel: der Kleinhändler K will beim Großhändler G 100 schussfeste Westen bestellen. Er verschreibt sich und bestellt versehentlich 1000 Westen. Mithilfe einer Anfechtungserklärung kann K den Irrtum nach § 119 I Var. 1 BGB rückwirkend beseitigen.

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