Eigenschaftsirrtum*

  • Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich der Erklärende über eine wesentliche Eigenschaft einer Sache, Person oder sonstigen Rechtsgut geirrt hat. Ein Irrtum bezeichnet das Auseinanderfallen von subjektiv Vorgestelltem mit der Realität.

    Begriff der Eigenschaft
    Eigenschaften sind die gegenwärtigen, wertprägenden Merkmale tatsächlicher oder rechtlicher Art, die in der Person oder Sache selbst begründet sind. Sie müssen eine gewisse Beständigkeit aufweisen. Sachen sind im juristischen Sinne nicht nur körperliche Gegenstände, sondern auch Rechte wie Forderungen oder Grundschulden. Zu den Eigenschaften zählen nicht nur Merkmale, die auf der natürlichen Beschaffenheit beruhen. So kann unter dem Begriff alles subsumiert werden, was nach allgemeiner Verkehrsauffassung für die Wertschätzung von Bedeutung ist. Wichtig ist: der Preis oder Wert einer Sache selbst ist keine Eigenschaft! Dieser ergibt sich lediglich aus den wertbildenden Eigenschaften. Wenn eine Person über den Wert einer Sache irrt, ist sie folglich nicht dazu berechtigt, den Irrtum mithilfe einer Anfechtungserklärung rückgängig zu machen.


    Verkehrswesentlichkeit
    Es kommen nur verkehrswesentliche Eigenschaften infrage. Problematisch ist, was als Maßstab für diese Bezeichnung dienen soll, denn der Begriff ist dehnbar und unpräzise. Die Verkehrswesentlichkeit orientiert sich an den Grundsätzen von Treu und Glauben. Es ist wichtig, auf welche Eigenschaften im konkreten Einzelfall Wert gelegt werden würde. Jedes Rechtsgeschäft dient einem bestimmten Zweck. Eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss sich daher immer dicht am beabsichtigten Ziel eines Vertrages orientieren.


    Anfechtung
    Irrt eine Person bei Abgabe einer Erklärung über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, ist sie zur Anfechtung nach § 119 II BGB berechtigt. Durch eine Anfechtung wird ein Geschäft rückwirkend unwirksam. Gegebenenfalls muss der Irrende Schadensersatz gegenüber dem Geschäftspartner zahlen, wenn dieser auf die Gültigkeit der Willensäußerung vertrauen durfte.


    Siehe auch
    - Erklärungsirrtum
    - Inhaltsirrtum
    - Irrtümliche Selbsthilfe
    - Kalkulationsirrtum
    - Übermittlungsirrtum



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