Das Ausmaß an Sicherheitsvorgaben beim Tragen persönlicher Schutzausstattung variiert zwischen einzelnen Berufen. Aus drei Kategorien der Gefährdung kann entnommen werden, welche Ausstattung erforderlich ist.
Geringe Risiken | Auswirkungen sind absehbar und oberflächlich, bspw. Gartenarbeit. Es werden Vorkehrungen durch Verwendung von Handschuhen und festem Schuhwerk getroffen. |
Mittlere Risiken | Hierzu gehört Schutzausstattung, welche nicht in Kategorie I und III eingeteilt werden kann (Gehörschutz, Schutzhelme, …) |
Hohe Risiken | Beinhaltet Schutzausrüstung, welche vor tödlichen Gefahren und langfristigen Gesundheitsschäden bewahren muss. (zum Beispiel ein Atemschutzgerät, Schutzkleidung vor Extremtemperaturen, …) |
Zur klassischen Schutzausstattung einer Sicherheitskraft zählen zum Beispiel Schuss- und Stichfeste Westen, Helme, Handschuhe, sowie Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel.