Energiemanagement

  • Das Energiemanagement beschäftigt sich mit der Planung des Einsatzes und der Verwendung von Energieträgern. Im Fokus stehen eine effiziente und möglichst kostengünstige Nutzung der zu beanspruchenden Ressourcen.

    Grundprinzipien
    Energiemanagement bedeutet zunächst die Gewährleistung einer kontinuierlichen Energieversorgung. Dies meint, dass eine unterbrechungsfreie Versorgung von Strom, Spannung und Wärme sichergestellt wird. Des Weiteren sind ökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Von Energiepreisen sind nicht nur Privathaushalte, sondern vor allem auch Unternehmen betroffen. Betriebe versuchen durch organisatorische und bauliche Maßnahmen die Ausgaben auf das Allernotwendigste zu reduzieren. Im weiteren Sinne umfasst Energiemanagement auch Umweltgesichtspunkte. So kann der Verzicht auf fossile Energieträger wie Kohle beispielsweise die Umwelt entlasten.


    Anwendungsbereiche
    Man unterscheidet Energiemanagement in verschiedene Ebenen, da sich die oben genannten Schwerpunkten in den einzelnen Bereichen verlagern. So ist das gewerbliche und industrielle Energiemanagement vom Wohnungsbau zu differenzieren. Darüber hinaus existiert das Energiemanagement komplexer Funktionsgebäude (Polizei, JVA, Krankenhaus) sowie das kommunale Energiemanagement auf politischer Ebene.


    DIN EN ISO 50001
    Das Energiemanagement richtet sich nach dem eigenen Ermessen: gesetzliche Vorgaben existieren nicht. Richtlinien wie die DIN EN ISO 50001 geben lediglich Aufschluss über Strategien zur optimalen Nutzung und dienen als Hilfestellung. Das Erarbeiten und die Durchführung eines Energiekonzeptes ist somit eine eigenverantwortliche Aufgabe des Energiemanagements. Die DIN EN ISO 50001 ist in mehrere Abschnitte gegliedert und am 24. April 2012 in Kraft getreten. Sie löst die vorher geltende DIN EN ISO 16001 ab. Ein nach DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Unternehmen erfüllt Anforderungen, welche für systematisches Energiemanagement gelten sollen. Maßgeblich ist hierfür besonders der vierte Abschnitt. Die ersten drei behandeln die Beziehungen und rechtliche Stellung zu anderen Normen.

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