Der Datenschutzbeauftragte (DSB) berät ein Unternehmen bei Maßnahmen, die zur Wahrung des Datenschutzes erforderlich sind. Er überwacht die Einhaltung der DSGVO (siehe unten) und weiterer nationaler Sonderregelungen. Darüber hinaus sensibilisiert und schult er Mitarbeiter. Der DSB fungiert in seiner unabhängigen Stellung als Bindeglied zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Die Einberufung einer externen Person ist besonders von Vorteil, wenn Manipulationsgefahren bestehen. Es st dafür zu sorgen, dass der Datenschutzbeauftragte unbefangen ist und sich nicht in Zielkonflikte verwickelt. Zielkonflikte können insbesondere dann entstehen, wenn er noch einer anderen Tätigkeit nachgeht. Dies wird vor allem bei Mitarbeitern angenommen, die gleichzeitig in der Personalabteilung oder Geschäftsführung tätig sind.