Täuschungsalarm

  • Als Täuschungsalarm bezeichnet man eine Kategorie von Falschalarms. Ein Täuschungsalarm liegt vor, wenn Melder anhand physikalischer oder chemiekalischer Gegebenheiten fälschlicherweise den Zustand einer Gefahrensituation detektieren.
    Beispielsweise, wenn ein Brandmelder anhand von Brandkenngrößen durch Zigarettenrauch oder Küchendampf auf ein Schadensfeuer schließt. Folgende organisatorische Maßnahme beugen einem Täuschungsalarm vor:
    - Beratung durch einen Brandschutzbeauftragten
    - Unterweisen und Informieren hinsichtlich der Auslöser eines Täuschungsalarms
    - Umbauarbeiten unter Einbeziehung von Brandschutz-Spezialisten
    - Technischer Zustand der Brandmeldeanlage einschließlich regelmäßiger Wartung zur Instandhaltung und Revision
    - Ausnahmen vom Schutzumfang
    - Definition von sogenannten „Non Fire Situations“.


    Die Melder werden auf bestimmte Situationen konfiguriert und lernen zu erkennen, dass es sich bei Zigarettenrauch oder auch Küchendampf nicht um eine Brandsituation handelt. Im Unterscheid zu anderen Fehlalarms ist die Ursache nicht auf einen Defekt, sondern absichtliche Manipulation zurückzuführen.

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