Dienstkleidung und Uniform
Gemäß § 12 der BewachV darf die Dienstkleidung von Sicherheitsdiensten nicht mit Uniformen eines staatlichen Organs, wie der Polizei verwechselbar sein und muss sich deutlich davon abgrenzen.
Gemäß § 12 der BewachV darf die Dienstkleidung von Sicherheitsdiensten nicht mit Uniformen eines staatlichen Organs, wie der Polizei verwechselbar sein und muss sich deutlich davon abgrenzen.