Dienstkleidung[/lexicon] und [lexicon]Uniform[/lexicon]
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Gemäß § 12 der [lexicon]BewachV[/lexicon] darf die [lexicon]Dienstkleidung[/lexicon] von Sicherheitsdiensten nicht mit Uniformen eines staatlichen Organs, wie der Polizei verwechselbar sein und muss sich deutlich davon abgrenzen.
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