Begleitschutz

  • Begleitschutz ist ein Oberbegriff für den begleitenden Schutz von Personen und Sachen (siehe für Ersteres den Artikel Personenschutz).

    Der Begleitschutz soll einen Höchstmaß an Schutz von Personen, Wertgegenständen und sonstigen beweglichen Sachen gewährleisten. Man unterteilt in die Kategorien Personenschutz, Werttransport, Kunsttransport und Datentransport.


    Im Allgemeinen handelt es sich um hochgefährdete Rechtsgüter betroffen, welche ein befriedetes Grundstück verlassen und an einen anderen Ort transportiert werden sollen. Der Der Begleitschutz wird dabei von geschulten Sicherheitsdienstleistern ausgeführt. Ein Begleitschützer schützt den Auftraggeber vor feindlicher Fremdeinwirkung, indem er Gefahren frühzeitig erkennen und im Ernstfall geeignete Interventionsmaßnahmen treffen kann.


    Siehe:
    - Personenschutz

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