In Absprache mit der Firmenleitung wird eine gewisse Rahmenzeit festgelegt (beispielsweise von 6.30 bis 15.30). Innerhalb dieser Rahmenzeit bestimmt der Arbeitnehmer jedoch Arbeitsbeginn- und ende selbst. Die rahmenzeitlichen Vereinbarungen legen also bloß ein Intervall fest, in welchem der Angestellte beliebig lange arbeiten kann. Gleitzeit ermöglicht dadurch individualisierte Arbeitszeiten und führt zu mehr Flexibilität.