Treppe*

  • Die Treppe ist eine bauliche Vorrichtung, besteht aus mehreren Stufen, die horizontal in die Höhe führen.

    Es gelten im Übrigen zwei Voraussetzungen:
    1. die bauliche Vorrichtung umfasst mehr als drei Stufen und
    2. ein Neigungswinkel von 45° wird nicht unterschritten


    Treppen sind vor allem für Normen aus dem Brandschutz relevant. Die Bauform dieser Vorrichtung ist meist streng vorgegeben. Je nach Architektur eines Gebäude müssen entweder Sicherheitstreppenräume, abgeschlossene Treppenräume, offene Treppen oder Außentreppen verbaut werden. Des Weiteren sind Sicherheitsvorrichtungen wie Geländer zu berücksichtigen. Beim Bau von Treppen sollten zudem Stufenbreite -und Höhe den Nutzungspersonen angepasst werden. Bei öffentlichen Gebäuden sind auch Rettungswege einzuplanen.

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