Vertrag*

  • Ein Vertrag basiert auf zwei einander in Bezug stehenden Willenserklärungen von mindestens zwei Personen.

    Allgemeines
    Der klassische Zwei-Personen-Vertrag besteht aus zwei Parteien, die jeweils Angebot und Annahme repräsentieren. Unter Angebot versteht man ein Rechtssubjekt (z. B. Personen, Unternehmen, Behörden, etc.), welches einem anderen den Abschluss eines Vertrages anbietet. Dem gegenüberstehend ist die Annahme eine Willenserklärung, durch welche der Vertrag begründet wird. Zu beachten ist, dass eine gültige Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen muss.


    Verträge werden in Selbstbestimmung getroffen. Die Vertragsfreiheit ist Ausdruck der Privatautonomie und wird verfassungsrechtlich in Art. 2 I GG geschützt.


    Bindung an den Antrag
    Ein Vertrag ist immer mit einer Rechtsfolge verknüpft. Wer jemand anderen einen Vertrag angehangen hat, ist gemäß § 145 BGB dazu verpflichtet die Abwicklung einzuhalten. Die Antragsgebundenheit gilt nur dann nicht, wenn diese um Vorhinein ausgeschlossen wurde. Diese abstrakte Bindung lässt sich an einem Beispiel nachvollziehen:


    B benötigt zur Absicherung einer Baustelle Bauzäune. A bietet dem B entsprechende Absperrungen für 2.000 Euro an. B willigt ein. Wenig später trifft A den C, welcher bereit wäre 500 Euro mehr, also 2.500 Euro für den mobilen Zaun zu bezahlen.


    Durch die Antragsgebundenheit aus § 145 BGB ist ein Kaufvertrag zwischen A und B entstanden. Das vermeintlich bessere Angebot des C darf nur angenommen werden, wenn das Rechtsgeschäft mit dem B dazu nicht aufgelöst werden müsste.


    Annahmefrist
    Die Antragsgebundenheit ist im Ausnahmefall einer verpassten Annahmefrist abgelaufen.


    Formalitäten
    Die im Vertrag enthaltenen Willenserklärungen werden in der Regel schriftlich fixiert. Ein förmlicher Vertrag besteht aus drei Teilen. Zu Beginn werden die Teilnehmer genannt. Der Hauptteil umfasst die Willenserklärungen und sonstige vertragsrestliche Bestimmungen. Zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Zudem verpflichten sich im zweiten Teil die Vertragsteilnehmer, dargelegte Ziele des Dokuments einzuhalten. Am Schluss des Vertrages werden die im Textteil genannten Aspekte mit einer Unterschrift, einem Siegel und gegebenenfalls einer sonstigen Bestätigung von den Vertragsparteien unterzeichnet.


    Da im Sinne der Privatautonomie vertragliche Abmachungen frei gestaltet werden dürfen, ist eine schriftliche Form nicht zwingend. So kann das Rechtsgeschäft auch mündlich oder per Mausklick über das Internet abgewickelt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Nachweismöglichkeit empfiehlt sich bei wichtigen Anlässen die schriftlich fixierte Form.

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