Zu den "Sondergruppen" gehören Bauteile, die bei versagen die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährden würden. Die Übereinstimmungszeichen-Verordnung ist in den Bundesländern auf verschiedene Weise in der Landesbauordnung (LBO) festgelegt. Es gibt drei Übereinstimmungsnachweis-Verfahren, wovon eines je nach Sicherheitsrisiko durchgeführt wir. Diese drei Verfahren lauten verkürzt ÜZ-, ÜHP- und ÜH-Verfahren.
ÜZ
- beinhaltet ein Übereinstimmungszertifikat, welches von einer zertifizierten Prüfstelle erteilt wird;
- wird nach werkseigener Prüfung von der Überprüfungsstelle kontrolliert (Prinzip der Eigen- und Fremdüberwachung, siehe DIN 18200).
ÜHP
- Erklärung des Herstellers der Übereinstimmung zwischen gültiger Eigen- und Fremdbegutachtung.
ÜH
- keine Kontrolle einer Prüfungsstelle;
- rechtsverbindliche Eigenerklärung des Herstellers.
Entsprechen die Erzeugnisse den gesetzlichen Vorgaben, wird ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) an das Produkt angebracht. Diese Kennzeichnung findet sich an der Verpackung oder in den Begleitpapieren. Das exakte Verfahren des einzelnen Übereinstimmungsnachweis-Verfahrens ist in §§ 22 - 25 MBO formuliert.