Geringfügig Beschäftigte

  • Eine geringfügige Beschäftigung oder auch Minijob genannt, ist ein gesondertes Berufsverhältnis. Der Arbeitslohn des Arbeitnehmers darf eine Grenze von 450 Euro nicht überschreiten, der Betrag ist steuerfrei.

    Es besteht außerdem die Möglichkeit sich von der Rentenversicherung befreien zu können und der Arbeitgeber kommt nicht für eine Krankenversicherung auf. Bei der Grenze bis 450 Euro ist es unerheblich, wie viele Wochenstunden der Arbeitnehmer für den Betrag geleistet hat. Wenn eine Person mehrere geringfügige Beschäftigungen parallel ausübt sind die Abgaben und Versicherungsbeiträge verpflichtend, da die Einkommensgrenze von 450 Euro überschritten wird.

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