Gefangener Raum

  • Ein gefangener Raum ist ein Raum, welcher nur durch andere Räume betreten werden kann.

    Im Brandschutz bezeichnet der Begriff einen brandgefährdeten Raum, der im Falle eines Schadensfeuer nur durch andere brandlastige Objekte verlassen werden kann. Dieser Definition nach ist der gefangene Raum das Ergebnis eines unzureichenden baulichen Brandschutzkonzeptes und das Risiko von Personenschäden deutlich erhöht. Aus diesem Grund ist bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen, dass im angrenzenden Raum, der als Fluchtweg dienen soll, kein besonderes Gefährdungspotential vorhanden ist. Ferner schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, dass der angrenzende Raum nicht besonders groß ist, dort nur eine geringe Zahl von Beschäftigten arbeiten darf und eine Sichtverbindung zum gefangenen Raum bestehen muss.

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