In der Sicherheitstechnik bezeichnet Redundanz das Vorhandensein einer zusätzlichen Ersatz-Ressource. Kommt es auf der erste Trasse zu technischen Schwierigkeiten, Defekten oder Ausfällen, können Informationen davon unabhängig über die zweite Übertragungseinrichtung (ÜE) weitergegeben werden. Redundante Übertragungsgeräte werden verwendet, wenn anhand der Risiko-Einstufung des Schutzobjektes unkalkulierbare Risiken offenkundig werden. Eine potentielle Gefährdung besteht in dem Fall, dass eine mechanische, elektrische oder anderweitige Sabotage der ÜE nicht ausgeschlossen werden kann. Um einem systematischen Fehler Vorbeuge zu leisten, welcher das gesamte Übertragungsgerät funktionsunfähig machen könnte, wird die zweite Trasse räumlich getrennt verlegt.
Redundanz als Alarmverifikation
In einer Gefahrenmeldeanlage werden Alarmsignale meist an eine ständig besetzte Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) weitergeleitet. Werden innerhalb kürzester Zeit Ausfall-Signale beider Trassen übermittelt, wird die Statusmeldung des ersten Übertragungsgerätes somit vom redundanten Weg verifiziert.