Eine deaktivierte Alarmanlage kann keinen Alarm auslösen und ist in Gefahrensituationen somit wirkungslos. Das Antonym zu Scharfschaltung bezeichnet man als Unscharfschaltung. Durch das Scharfschalten soll ein kontrolliertes Ein- und Ausschalten der Alarmeinrichtung ermöglicht werden. Ferner sollen Falschalarme vermieden werden. Die VdS unterteilt das Scharfschalten in interne und externe Alarmierungseinrichtungen.
Siehe dazu:
vds_2227_web.pdf, Seite 29.
Siehe auch:
- Scharfschalteinrichtung