Dienstanweisungen in der Sicherheitsbranche

  • Dienstanweisungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Bewachungsgewerbe. Das Thema ist daher auch ein wichtiger Aspekt der Bewachungsverordnung (BewachV).

    Unter einer Dienstanweisung versteht man generell eine Anweisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer (siehe für eine ausführlichere Definition bei Dienstanweisung). Darin kann enthalten sein wie, wann oder wo eine Arbeitsleistung zu erbringen ist. Ferner regeln Dienstanweisungen die Ordnung oder das Verhalten in einem Betrieb. Zum Beispiel, dass kein Alkohol getrunken werden darf.


    Die Verweigerung einer Dienstanweisung ist ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und somit ein rechtfertigender Kündigungsgrund. Ausnahmen sind Fälle, in denen das Ausführen der Anweisung gegen gültige Gesetze verstößt oder sittenwidrig wäre. Die Bewachungsverordnung bestimmt für Sicherheitsdienste in § 10 BewachV, Abs. 1, 2 den gesetzlichen Rahmen von Dienstanweisungen:


    (1) Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.


    (2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Abdruck der Dienstanweisung sowie der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (BGV C 7) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen.


    In der Sicherheit wird zwischen einer "Allgemeinen Dienstanweisung" und einer "Objektbezogenen Dienstanweisung" unterschieden:


    Die Allgemeine Dienstanweisung beinhaltet Grundsätzliches. Diese Anweisungen regeln das Arbeitsleben in einem Betrieb und beinhalten unter anderem Pausenzeiten, Verbote von berauschenden Mitteln und Schusswaffen, Bestimmungen zur Dienst- und Schutzkleidung und vieles mehr. Darüber hinaus umfasst die Allgemeine Dienstanweisung die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Verhaltensweisen in verschiedenen Notfall-Szenarien (Brandfall, Überfall, Umweltkatastrophe, etc.) werden aufgeführt.


    Objektbezogene Dienstanweisungen sind spezifische Anweisungen, die nur für eine bestimmte Sache, das Objekt, gelten. Zum Beispiel, dass in einem Supermarkt ab 20:00 keine Kunden mehr den Laden betreten dürfen und um 20:15 Eingangstür 1 verschlossen werden muss.



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