Videoüberwachung

  • Unter Videoüberwachung versteht man die Überwachung öffentlicher Plätze und Einrichtungen durch Videokameras.

    I. Zweck der Videoüberwachung
    Videoüberwachungsanlagen sind Vorrichtungen, durch die sich Tatvorgänge rekonstruieren lassen. Durch die Installation von Kameras werden Areale visuell kontrolliert, je nachdem wie groß das Sichtfeld der Einrichtungen ist. Die Installation von Videokameras sind Sicherheitsmaßnahmen, die gegen Einbrüche in Gebäude schützen sollen. Der Täter lässt sich so leichter identifizieren, da Aufzeichnungen optische Merkmale kenntlichmachen. Neben dem werden Videoüberwachungsanlagen auch häufig eingesetzt, wenn die Gefahr von Diebstählen besteht. Daher ist die Installation von Kameras mittlerweile Grundlage im Sicherheitskonzept von beispielsweise Supermärkten. Auch Orte an denen besonders hohe Wertgegenstände lagern werden Vorkehrungen getroffen, um die betroffenen Objekte vor Diebstählen sichern zu können. Dazu zählen zum Beispiel Museen oder Juweliere.
    An Großveranstaltungen und in Diskotheken spielt die Videoüberwachung ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Technik macht es möglich körperliche Auseinandersetzungen nachvollziehen zu können und die Schuldfrage zu klären. Mit den Vorrichtungen gewinnt man einen Überblick über aktuelle Situation und gewaltbereite Personen können mithilfe der Überwachungstechnik am Monitor identifiziert werden. Seit einiger Zeit kommt flexiblere Videoüberwachung auch an Baustellen zum Einsatz, da der Diebstahl von Werkzeugen und Baumaterial enorm gestiegen ist. Diese Kameras haben ein sehr kleines Gehäuse (etwa in Daumengröße) und speichern Daten in der Regel auf einer Speicherkarte.


    Je nach Art und Aufwand können Videoüberwachungsanlagen mit Leitstellen verbunden sein. Bei Verdacht auf einen Einbruch oder Diebstahl kann dagegen sofort vorgegangen werden, wenn der Sicherheitsdienst in Echtzeit mit der Vorrichtung verbunden ist. Videokameras sind im Gegensatz zu anderen Kontroll- und Überwachungseinrichtungen passiv. Die installierten Kameras geben kein Alarmsignal ab, sondern beobachten nur den Tatvorgang. Die aber sehr abschreckende Wirkung kann das Eindringen in Gebäude verhindern und Videoüberwachungsanlagen sind zudem ein erhebliches Beweisstück in versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten.



    II. Rechtliches
    1. Öffentliche Überwachung


    Der Gesetzgeber regelt wo und in welchem Rahmen die Videoüberwachung verwendet werden darf. Zwar steht das frühzeitige Erkennen von Gefährdungen im Vordergrund, doch Datenschützer sehen darin auch einen Eingriff in die Privatsphäre (§§ 94 ff. und §§ 102 ff. StPO).An öffentlich zugänglichen Orten darf die Technik nur dann eingesetzt werden, wenn keine alternative Möglichkeit an anderen Sicherheitsanlagen besteht. Außerdem müssen die verschiedenen Interessen zwischen staatlicher Sicherheit und Ordnung mit dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bei jeder Installation abgewogen werden. Nur wenn ein eindeutiger Vorteil dieser Überwachungsanlagen feststellbar ist, ist die Anbringung rechtens. Hinweisschilder müssen außerdem auf die Videokameras aufmerksam machen. Die gesammelten Daten dürfen zu anderen Zwecken neben der Sicherheit nicht benutzt werden, ansonsten spricht man von Datenmissbrauch (BDSG §§12).


    2. Verwendung im nicht-öffentlichen Bereich
    Im nicht-öffentlichen Bereich kommen am häufigsten Videokameras am Arbeitsplatz zum Einsatz. Auch hier müssen unterschiedliche Interessen verglichen und die unterschiedlichen Anliegen von Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber abgewogen werden. Es gelten mehrere Kriterien für eine rechtsgültige Anbringung dieser Anlagen. Ein Hauptkriterium ist, dass die Überwachungsanlage dazu beitragen muss, die Wahrung bestimmter Interessen zu gewährleisten. Diese sind je nach Betrieb individuell, doch gehen alle in die Richtung, dass besonders wertvolle Objekte oder größere Bargeldmengen geschützt werden sollen. Bei der Anbringung ist außerdem von jedem Arbeitnehmer eine Einwilligung erforderlich. Wenn Straftaten von Mitarbeitern aufgeklärt werden sollen muss ein begründeter Anfangsverdacht bestehen.
    In privaten Wohnhäusern ist eine Installation von Überwachungskameras grundsätzlich erlaubt. Die Observierung fremder Personen ist nur dann gültig, wenn diese dem zustimmen oder rechtswidrige Übergriffe zu befürchten sind.


    III. Technisches
    Die Formen der Videoüberwachung sind vielfältig und es besteht ein recht großes Angebot vielfältigster Gerätschaften. Diese sind an unterschiedliche Rahmenbedingungen und Bedürfnisse angepasst. In einer Diskothek sind beispielsweise andere technische Voraussetzungen als in einer Bankfiliale notwendig. Besonders die Lichtverhältnisse und Möglichkeiten einer Installation sind je nach Einsatz anders. Daher ist eine individuelle Planung unvermeidbar.


    1. IP-Überwachung
    Dies bedeutet netzwerkbasiert und gibt aufgezeichnete Daten über ein Netzwerk (LAN oder WLAN) an einen Monitor weiter. Ein großer Vorteil sind die ortsunabhängigen Zugriffsmöglichkeiten. Die kabellose Verbindung ermöglicht außerdem den Verkehr größerer Datenmengen und so kann hochauflösendes Material gut übertragen werden.


    2. Analoge Überwachung, HD-SDI
    Dieses Konzept ist recht kostengünstig und einfacher in der Installation als die drahtlose Alternative. Der Unterschied besteht darin, dass Daten über Koaxialkabel mit einem Monitor verbunden sind. Überaus scharfe Bilder leistet die sogenannte HD-SDI-Technik (aus dem Englischen von „„High Definition Serial Digital Interface“). Diese Technik basiert auf speziellen Anschlussvorrichtungen für Koaxialkabel und kann so Bilder von detailgetreuen Kameras übertragen.


    IV. Statische und inhaltsabhängige IR-Ausleuchtung
    Schärfeleistung und Auflösungsvermögen sinken mit zunehmender Dunkelheit. Eine Lösung bietet das Ausleuchten mittels einer Infrarotstrahlung. Diese ist für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar und liefert jedoch ein Schwarz-Weiß-Profil der Situation. Dadurch hellen sich die Bilder auf. Der Nachteil dieser statischen Ausleuchtung ist allerdings, dass besonders stark leuchtende Objekte, wie zum Beispiel Autoscheinwerfer auch die durchschnittliche Helligkeit erhöhen und den Bildeindruck durch ein Blenden verfälschen. Die inhaltsabhängige IR-Ausleuchtung soll Abhilfe schaffen, denn diese ignoriert extrem helle Lichtquellen und die Szene wird dann kurzweilig abgedunkelt. Vorteile davon sind die Dynamik und besondere Anpassungsfähigkeit, denn die Beleuchtung kehrt zu der ursprünglichen Einstellung zurück, wenn die Lichtquelle verschwunden ist oder das Auto aus dem Beispiel vorbeigefahren wäre.


    V. Sphärische Aberration und asphärische Linsen
    In den Randbereichen werden Objekte häufig verzerrt dargestellt. Dieses Phänomen liegt daran, dass Lichtstrahlen aus dem Rand in einem anderen Winkel als die aus dem Zentrum auf das Objektiv eintreffen. Dadurch werden die Lichtstrahlen anders gebrochen und dieses Phänomen wird allgemein als sphärische Aberration bezeichnet. Eine Lösung bieten asphärische Linsen. Die Besonderheit dieser Linse ist ein veränderter Radius im Randbereich, der die eintreffenden Lichtstrahlen in einem anderen Winkel ablenkt und die Verzerrung damit ausgleicht.


    VI. Aufzeichnung und Live-Bild
    Eine recht einfache Form ist das Speichern von Aufnahmen auf einer in der Kamera angebrachten Speicherkarte oder auf der Festplatte eines Rechners. In diesem Fall dient die Kamera allerdings nur der Abschreckung und kann als Beweismittel verwendet werden, denn nur im Nachhinein kann auf das Material zugegriffen werden. Echtzeitaufnahmen hingegen ermöglichen bei feindlicher Fremdeinwirkung diese umgehend bemerken zu können. Jedoch funktioniert dies auch nur bei durchgehender Beobachtung der Bild- und Videodateien. Durch die Verwendung von Servern kann das Material an einem zentralen Ort ausgewertet und verwaltet werden. Diese Technik bietet außerdem einen mobileren Zugang, denn mittlerweile kann auch auf dem Smartphone das Geschehen kontrolliert werden, solange das Gerät mit dem Netz verbunden ist.


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