Die Konzeption einer Personen-Notsignalanlage liegt den Richtlinien DIN V VDE 0825-1 und BGR 139 zugrunde. Die Vorrichtung ermöglicht Personen, welche gefährliche Einzelarbeiten durchführen, sich bei Gefahr mit einer hilfeleistenden Stelle verständigen zu können. Dies erfolgt über eine kontinuierlich überwachte Funkverbindung. An der PNEZ lassen sich Personen orten und der Alarmruf beziehungsweise die Gefahrenquelle kann dadurch lokalisiert werden.
Neben der Funkverbindung kann auch ein automatischer Alarm über das Personen-Notsignalgerät (PNG) abgegeben werden. So wird die Zentrale unabhängig vom Willen des Betroffenen benachrichtigt, wenn die Person:
- sich nicht mehr bewegt
- gestürzt ist
- einen periodischen Voralarm nicht quittiert
. sie vor einer Gefahr flüchtet
- das Gerät ihr weggenommen wurde
Personen-Notsignalanlagen sind Teil der persönlichen Schutzaustattung (PSA). Anwendung findet die Vorrichtung vor allem in der Bauwirtschaft und im Wachschutz.