Bruttoeinkommen

  • Unter Bruttoeinkommen versteht man die Gesamtvergütung vor Abzug öffentlich-rechtlicher Steuern und Versicherungsbeträgen.
    Das Bruotteinkommen ist das Gesamtgehalt des Arbeitnehmers. Davon werden monatlich Steuern und die Sozialversicherung abgerechnet. Die Lohnabzüge, aus welchen der verbleibende Nettolohn resultiert lauten:


    Lohnsteuer
    Sämtliche Einkünfte, die aus einem nicht selbständigen Beschäftigungsverhältnis hervorgehen, unterliegen der Lohnsteuer. Die Höhe dessen orientiert sich an der Höhe des Gehaltes, der Steuerklasse und Freibeträgen. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen.


    Solidaritätszuschlag
    Seit 1995 wird zur Finanzierung der Deutschen Einheit ein Solidaritätszuschlag von 5,5% vom Gehalt monatlich abgezogen.


    Kirchensteuer
    Die Kirchensteuer ist nur von Kirchenmitgliedern zu entrichten. Sie beträgt von der Lohnsteuer anteilsmäßig:


    - 8% in Bayern und Baden-Württemberg
    - 9% in den restlichen Ländern


    Desweiteren fallen Kosten für die verschiedenen Sozialversicherungen an.


    Krankenversicherung: Beitragssatz 5,5%, Beitragsbemessungsgrenze 3750,00€
    Pflegeversicherung: Beitragssatz 1,95%/2,2%, Beitragsbemessungsgrenze 3750,00€
    Rentenversicherung: Beitragssatz 19,9% Beitragsbemessungsgrenze West: 5500,00€; Ost: 4650,00€
    Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz 2,8%, Beitragsbemessungsgrenze West: 5500,00€; Ost: 4650,00€

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