Lohnsteuer
Sämtliche Einkünfte, die aus einem nicht selbständigen Beschäftigungsverhältnis hervorgehen, unterliegen der Lohnsteuer. Die Höhe dessen orientiert sich an der Höhe des Gehaltes, der Steuerklasse und Freibeträgen. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen.
Solidaritätszuschlag
Seit 1995 wird zur Finanzierung der Deutschen Einheit ein Solidaritätszuschlag von 5,5% vom Gehalt monatlich abgezogen.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist nur von Kirchenmitgliedern zu entrichten. Sie beträgt von der Lohnsteuer anteilsmäßig:
- 8% in Bayern und Baden-Württemberg
- 9% in den restlichen Ländern
Desweiteren fallen Kosten für die verschiedenen Sozialversicherungen an.
Krankenversicherung: Beitragssatz 5,5%, Beitragsbemessungsgrenze 3750,00€
Pflegeversicherung: Beitragssatz 1,95%/2,2%, Beitragsbemessungsgrenze 3750,00€
Rentenversicherung: Beitragssatz 19,9% Beitragsbemessungsgrenze West: 5500,00€; Ost: 4650,00€
Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz 2,8%, Beitragsbemessungsgrenze West: 5500,00€; Ost: 4650,00€