Das Nettoeinkommen ist gewissermaßen der Rohbetrag, welcher dem Arbeitnehmer monatlich zur freien Verfügung steht. Darüber hinaus ist das Nettogehalt zugleich Maßstab für die Bemessung von Unterhaltszahlungen.
Die Lohnabzüge, aus welchen der verbleibende Nettolohn resultiert lauten:
Lohnsteuer | Sämtliche Einkünfte, die aus einem nicht selbständigen Beschäftigungsverhältnis hervorgehen, unterliegen der Lohnsteuer. Die Höhe dessen orientiert sich an der Höhe des Gehaltes, der Steuerklasse und Freibeträgen. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. |
Solidaritätszuschlag | Seit 1995 wird zur Finanzierung der Deutschen Einheit ein Solidaritätszuschlag von 5,5% vom Gehalt monatlich abgezogen. |
Kirchensteuer | Die Kirchensteuer ist nur von Kirchenmitgliedern zu entrichten. Sie beträgt von der Lohnsteuer anteilsmäßig: - 8% in Bayern und Baden-Württemberg - 9% in den restlichen Ländern |
Desweiteren fallen Kosten für die verschiedenen Sozialversicherungen an.
Versicherungsart | Beitragssatz | Beitragsbemessungsgrenze |
Krankenversicherung | 15,5% | 3750,00€ |
Pflegeversicherung | 1,95%/2,2% | 3750,00€ |
Rentenversicherung | 19,9% | West: 5500,00€ Ost: 4650,00€ |
Arbeitslosenversicherung | 2,8% | West: 5500,00€ Ost: 4650,00€ |