K-Fall

  • Als K-Fall bezeichnet man in Kurzform den Katastrophenfall, also den Eintritt einer Katastrophensituation.

    Der Begriff bezeichnet eine Sicherheitsbetrachtung von technischen Industrieanlagen und Gebäuden. Die Definition der Situation Katastrophe ist essentieller Bestandteil einer vorbeugenden Planung von Alarm- und Sicherheitskonzepten. Bei Eintritt einer Katastrophe treten bestimmte Vorschriften und Pflichten ein. Zum Beispiel die Anweisung, dass ein Gebäude über dafür ausgelegte Rettungswege bei einem Großbrand verlassen werden muss. In Deutschland ist das Ausrufen einer Katastrophe eine politische Entscheidung und wird vom Landrat in Landkreisen und vom Oberbürgermeister in kreisfreien Städten entschieden.


    Aus versicherungstechnischer Sicht ist der K-Fall ein außerordentliches Schadensereignis, welches erhebliche Konsequenzen für Personen, Objekte und die Umwelt hervorruft. Es gilt den Schaden größtmöglich zu regulieren, um Gesundheit und Leben von Betroffenen, Sachwerte und die Nahrungsmittelversorgung zu schützen.


    Als durch höhere Gewalt verschuldete Katastrophen werden Gefahrensituationen bezeichnet, welche nicht durch menschliches Versagen hervorgerufen wurden. Zum Beispiel diverse Naturkatastrophen.

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