Ziel ist es, gerichtlich verwendbares Beweismaterial zu sammeln. Der Beruf kann selbstständig oder als Angestellter in sogenannten Detekteien ausgeübt werden. Detektive haben keine hoheitlichen Befugnisse oder einen sonderrechtlichen Status. Für das Tätigwerden als Ermittler ist eine Prüfung nach § 34a GewO nicht verlangt, da der Beruf nicht zum Bewachungsgewerbe zählt.
Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse daran hat staatliche Institutionen mit einzubeziehen. So gesehen sind die Privatermittler eine Alternative zu Staatsanwaltschaft und Polizei. Häufig werden Detektive jedoch mit Fällen beauftragt, in die sich die Polizei nicht einmischen darf. Zum Beispiel Schwarzarbeit trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit. Die Ermittler gehen einen Dienstvertrag mit dem Auftraggeber ein. Der Erfolg dabei kann nicht garantiert werden.