Zum Beispiel eines Fahrzeugs oder einer chemischen Anlage. Die Gefährdungshaftung macht im Falle eines Unfalls den Betreiber verantwortlich, unabhängig von seinem Verschulden. Typische Beispiele dazu finden sich im Alltag bei der Haftung des Besitzers eines Kraftfahrzeugs (§ 7 StVG) oder eines Tierbesitzers. Die Tierhalterhaftung ist Bestandteil der Gefährdungshaftung (§ 833 BGB).