Der freiwillige Unterwerfungsakt wird beispielsweise durch das Unterschreiben eines Besucherscheins oder einer Hausordnung rechtsgültig. Im Allgemeinen ist der freiwillige Unterwerfungsakt eine Voraussetzung dafür ein Gebäude betreten zu dürfen. In der Privatwirtschaft ist das Einverständnis einer Person dazu zwingend, Personenkontrollen in Form einer Leibesvisitation vornehmen zu dürfen. Bei einer Leibesvisitation geht es weniger um die Feststellung einer Identität, sondern um das Überprüfen auf verbotene Gegenstände. So findet der freiwillige Unterwerfungsakt nicht nur in Gebäuden, sondern auch auf Großveranstaltungen Anwendung.