Fluchttür

  • Eine Fluchttür ist eine Tür, die im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen verbaut wird.

    Eine solche Tür ist dementsprechend zu kennzeichnen und als Fluchttür auszuweisen. Europäische Normen enthalten Vorgaben über die Anzahl von zu verbauenden Fluchttüren, deren Ausführung und über Fluchtverschlüsse. Fluchttüren öffnen sich immer in Richtung der erwarteten Fluchtrichtung. Bei Türen, die in Außenbereichen verbaut werden sind Witterungsbedingungen zu beachten. Bei starkem Schneefall etwa muss dafür Sorge getragen werden, dass der Zugang ins Freie ohne Probleme möglich ist. Fluchttürverschlüsse sind sämtliche Objekte, die zur Öffnung der Fluchttür dienen. Die Konzeption einer Fluchttür ist abhängig von örtlichen Umständen. Fluchttüren sind Bestandteil diverser Sicherheits- und Brandschutzkonzepte. Es muss geprüft werden, ob weitere Anforderungen an die Tür gestellt werden müssen. Beispielsweise, wenn es sich um einen Feuerschutzabschluss handelt. Bei Fluchttürverschlüssen muss zwischen Paniktürverschlüssen und Notausgangsverschlüssen gewählt werden. Tendenziell werden bei Räumen mit großen Menschenmengen Panikverschlüsse präferiert. Panikverschlüsse sind so ausgelegt, dass auch irrational und in Panik handelnde Menschen die Türen ohne Probleme öffnen und sich in Sicherheit bringen können. Bei kleineren Gruppen reichen Notausgangsverschlüsse aus.

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