In den Bereichen Objekt- und Werkschutz, Revier- und Streifenwachdienst, Sicherheitskuriere, Geld- und Werttransport, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungs-Security, oder Personenschutz ist eine Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung vorgeschrieben. Weitergehende Tätigkeiten setzen nicht nur eine Unterrichtung, sondern eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO voraus. Diese Sachkundeprüfung wird unter anderem bei den Berufen als Türsteher, Kaufhausdetektiv oder der Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im öffentlichen Verkehr verlangt. Die GewO schreibt dazu in § 34a Abs. 1:
Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
1.Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
2.Schutz vor Ladendieben,
3.Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Um in einem Beruf aus dem Sicherheitsgewerbe arbeiten zu können, ist eine absolvierte Ausbildung notwendig. Seit 2002 gibt es den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit, mit einer Dauer von drei Jahren. Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit kann Personen, Objekte, Anlagen und Werte präventiv vor feindlichen Einflüssen schützen und gegebenenfalls Gefahren abwehren. In Unterrichtseinheiten werden Themenschwerpunkte gesetzt und am Ende des Lehrganges in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgefragt. Ein solcher Qualifikationsschwerpunkt bezieht sich auf Rechtskunde und Dienstkunde. In anderen Einheiten werden Kenntnisse über Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie den Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik vermittelt. Zuletzt gibt es das Themenfeld serviceorientiertes Handeln. Dies befasst sich mit der Situationsbeurteilung und –bewältigung, der Kommunikation, Kunden- und Serviceorientierung sowie dem Thema Zusammenarbeit. Die Kosten der Ausbildung sind je nach Bildungsträger und IHK unterschiedlich.
Fortbildung:
Eine Möglichkeit der Aufstiegsfortbildung ist der Ausbildungsberuf Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit. Mit einer abgeschlossenen Fortbildung können Arbeitskräfte in der unteren Führungsebene von Unternehmen tätig werden, sich selbstständig machen und Ausbildungsplätze anbieten. Die Fortbildung zum Geprüften Meister für Sicherheit umfasst in Vollzeit 4 bis 5 Monate, in Teilzeit eine Dauer von zwei Jahren. Um diese Fortbildung machen zu dürfen, gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Ein erfolgreicher Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit und ein Jahr Berufspraxis mit wesentlichem Bezug zum Sicherheitsbereich
- Oder ein sonstiger Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Oder eine fünfjährige Berufspraxis
Weiterbildung:
In einer Weiterbildung können Kenntnisse ausgebaut und vertieft werden. Sie dient dazu, bereits angeeignetes Wissen zu erweitern und baut auf eine bereits absolvierte Erlaubnis und anschließende Berufserfahrung auf. Im Gegensatz zu einer Fortbildung ist eine Weiterbildung nicht Teil des öffentlichen Bildungssektors, sondern vermittelt auf privater Ebene Wissen. Zum Beispiel in Form von Seminaren. Ein Türsteher kann in der Weiterbildung berufsspezifische Kenntnisse verbessern und Kurse zur Selbstverteidigung besuchen.
Die Art der Weiterbildung unterteilt sich in selbständiges Aneignen von Bildung (autodidaktische Weiterbildung) und in eine berufsbegleitende Weiterbildung. Die Finanzierung der Weiterbildung kann vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder öffentlichen Fördermitteln übernommen werden. Den zeitlichen Aufwand tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da eine Weiterbildung sich häufig über Arbeitszeit und Freizeit verteilt.