Eine mögliche Fluchtursache ist beispielsweise ein Schadensfeuer. Im Brandfall soll die Flucht koordiniert ablaufen. Man verwendet hierfür den Begriff Evakuierung beziehungsweise Evakuation. In größeren Gebäuden ist es baurechtlich vorgeschrieben, dass Flucht- und Rettungswege ausreichend vorhanden sind.
Flucht aus dem Gefängnis
Wenn Häftlinge aus einem Gefängnis ausbrechen wollen, wird diese Tat in der Regel nicht verfolgt. Es wird argumentiert, dass aus der menschlichen Natur heraus ein psychischer Motivationsdruck und Handlungsdrang resultiert. Voraussetzung ist, dass kein weiteres Rechtsgut verletzt wird. In der Regel ist dies bei einem Ausbruchsversuch der Fall. So steht die Gefängnistür in den seltensten Fällen offen und die Freiheit wird mit Begehen krimineller Handlungen erzwungen (zum Beispiel § 223ff StGB (schwere) Körperverletzung, § 334 StGB Bestechung, § 239 StGB Bedrohung, § 239b StGB Geiselnahme, etc.).
Flucht von Schuldnern
Flüchtet ein Schuldner vor noch offenen Zahlungen, stellt dies einen Arrestgrund dar. Das Arrestgericht kann als Maßnahme zur Sicherung der Zwangsvollstreckung den Arrest anordnen.