Evakuierungsweg

  • Als Evakuierungsweg wird ein Rettungsweg mit festgelegter Entfernung bezeichnet, welcher direkt in ein Gebiet der absoluten Sicherheit führen soll.

    Die Anforderungen an den Evakuierungsweg richten sich nach Art und Ausstattung, Dimensionierung und Baustoffeinsatz, Türanordnung und Türschlag und sind in Vorschriften und Normen festgehalten. So muss die Breite eines Rettungsweges 1,20 m betragen. Darüber hinaus sind in den Vorschriften auch Forderungen über die Anzahl, Ausführungsart und Lage der Evakuierungswege gestellt. Anforderungen an die Länge von Rettungswegen allgemein werden in § 35 Abs. 2 Nr. 1 MBO beziehungsweise Abschnitt 5 der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" geregelt.


    Durch entsprechende selbstleuchtende oder beleuchtete Hinweisschilder (Abb. 1 Piktogramme) wird auf den Fluchtweg hingewiesen. Der Evakuierungsweg ist in einem Gebäude immer der kürzeste Weg ins Freie oder den absoluten Schutzbereich. Diese Sicherheitsmaßnahme wird nicht nur zum Räumen eines Gebäudes gebaut. Die Rettungswege ermöglichen indes den anwesenden Rettungskräften (THW, Feuerwehr) ein zügiges Betreten des Gebietes.



    Bauliche Möglichkeiten
    In Gebäuden werden meist zwei Rettungswege gefordert (siehe Abb. 2 Feuerleiter und Abb. 3 Feuertreppe). Der zweite Rettungsweg besteht häufig aus einem Rettungsgerät (Leitern, nach außen verlegte Treppen).


    Die Vorteile einer Leiter sind die geringen Kosten und, dass diese Vorrichtung sehr platzsparend ist. Sie kann zum Auf- und Abstieg genutzt und muss seltener gewartet werden. Ein Nachteil ist die Absturzgefahr, welche durch einen zusätzlichen Rückenschutz jedoch vermieden werden kann. Bei Nässe und Glätte an der Leiter erhöht sich Verletzungsrisiko zusätzlich. Problematisch ist, dass körperlich behinderte Personen die Leiter eventuell nicht nutzen können. Genauso Menschen mit großer Höhenangst.


    Eine Alternative zur Leiter ist eine nach außen verlegte Treppe. Damit sind die Risiken der einfachen Leiter (Risiken schlechter Witterungsbedingungen, Höhenangst, Benutzbarkeit von behinderten Personen) beseitigt. Eine Treppe ist jedoch deutlich teurer, nimmt mehr Platz ein und ein Risiko entsteht durch Verletzungsgefahr, denn Personen können bei eiligem Herunterrennen schnell stürzen.


    Anstelle von Treppen und Leitern können auch Tunnelrutschen als Weg ins Freie genutzt werden. Diese Maßnahme ist zwar mit erheblichen Kosten verbunden, schützt jedoch vor den oben genannten Risiken. Zu den Nachteilen der Rutsche gehört der erhebliche Platzaufwand. Diese Vorrichtung kann außerdem nur als Fluchtweg und nicht als Zugangsweg genutzt werden.

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