Entschuldigungsgrund

  • Im deutschen Strafrecht werden als Entschuldigungsgrund Umstände genannt, die zu einer Absenkung der Strafe (Strafmilderung) oder zur Aufhebung der Strafe (Straflosigkeit) führen.

    Anwendung findet der Begriff Entschuldigungsgrund beispielsweise in § 35 StGBEntschuldigender Notstand.“ Dies berechtigt Personen, die einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt sind, die Gefahr durch eine ursprünglich rechtswidrige Handlung zu beseitigen. Weitere Entschuldigungsgründe können falsche Dienstanweisungen, Befehle oder Anordnungen darstellen. Außerdem ist die Fahrlässigkeit im Individualfall ein entschuldigender Umstand.Gründe, die zur völligen Straffreiheit führen sind:


    - Unvermeidbarer Verbotsirrtum (siehe § 35 StGB)
    - Schuldunfähigkeit

Share