Die eID-Funktion ist eine bislang wenig genutzte Funktion und wurde mit dem neuen Personalausweises (nPA) eingeführt. Der Vorteil des Verfahrens ist, dass die Identitätsprüfung dadurch auch bei räumlicher Distanz über das Internet durchgeführt werden kann. Für eine gegenseitige Authentifizierung müssen die Parteien also nicht mehr am gleichen Ort vorhanden sein. Es gelten fünf Voraussetzungen, um die eID-Funktion nutzen zu können:
- Internetzugang
- Web-Browser
- die nötige Software (zum Beispiel die AusweisApp)
- ein Kartenlesegerät
- den neuen Personalausweis mit eID-Funktion
Über das Identifizierungsverfahren werden sämtliche persönlichen Daten des Ausweises übertragen, welche neben Familienname, Vorname, Doktorgrad, Tag der Geburt und Ort der Geburt auch Anschrift, Dokumentenart und gegebenenfalls einen Künstlernamen umfassen. Die Verifikation erfolgt über dienste- und kartenspezifische Sperrmerkmale.