DIN-Geprüft

  • Eine Dienstleistung, Einrichtung oder ein Produkt gilt erhält die DIN-Geprüft-Zertifizierung, wenn die dafür jeweiligen DIN-Normen des Deutschen Institut für Normung erfüllt sind.

    Die Normierungsansprüche liegen Erfahrungen und Ergebnissen aus Wissenschaft und Technik zugrunde. Das Wort DIN ist ein freiwilliger Anspruch von Unternehmen, die empfohlenen Standards des Institutes zu übernehmen. Eine Einhaltung eines dieser Normen kann aus den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vertrages hervorgehen. Beispielsweise ist in der Wach- und Sicherheitsbranche die Einhaltung von DIN 77200 gemäß BewachVO und GewO verpflichtend. Ein materielles oder immaterielles Gut, welches nach den DIN-Normen geprüft ist, wird mit dem DIN-Geprüft-Zeichen versehen. Dieses Zeichen bescheinigt die Übereinstimmung zwischen Produkt/Dienstleistung mit den vom Deutschen Institut für Normen geforderten Ansprüchen.

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