Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichern in Deutschland insgesamt über 70 Millionen Menschen vor Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Der DGUV ist 2007 als Zusammenschluss vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) entstanden. Ebenso wie die Vorgängerorganisationen ist der DGUV als rechtsfähiger Verein organisiert und hat seinen Sitz in Berlin.
DGUV Regelwerk
Das DGUV Regelwerk leistet einen beträchtlichen Beitrag zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Die Einhaltung der Bestimmungen soll zu einem rechtssicheren und störungsfreien Betrieb führen. Das Regelwerk zeigt dem Arbeitgeber eine Reihe an Maßnahmen auf, durch die Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert werden. Ab dem 1.5.2014 wurden BGV- und GUV-Vorschriften zu DGUV Vorschriften vereinigt. So sollen Überschneidungen vermieden werden, die aus der Fusion zwischen Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallkassen hervorgegangen wären. Ab sofort werden die Vorschriften in vier Klassen eingeteilt:
- DGUV Vorschriften
- DGUV Regeln
- DGUV Informationen
- DGUV Grundsätze
Anbei eine Transferliste, die die Neuerungen zwischen alten und aktuellen Vorschriften tabellarisch veranschaulicht.
Siehe auch:
- DGUV Vorschrift 23