BUrlG - Bundesurlaubsgesetz

  • Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland.

    Die Mindestanforderungen für Erholungsurlaub sind in 16 Paragraphen (siehe unten) formuliert. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlten Urlaub im Jahr. Sämtliche Betriebe sind zur Umsetzung davon verpflichtet, denn das Gesetz gilt als unabdingbar. Es kann zu Problemen kommen, wenn zwei Arbeitnehmer einen Urlaubswunsch zur selben Zeit haben. Der Arbeitgeber muss dann nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, welchen Angestellten er vorzieht. Die einzelnen Paragraphen gliedern sich nach folgenden Aspekten:


    § 1 Urlaubsanspruch
    § 2 Geltungsbereich
    § 3 Dauer des Urlaubs
    § 4 Wartezeit
    § 5 Teilurlaub
    § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
    § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit + Abgeltung des Urlaubs
    § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
    § 9 Erkrankung während des Urlaubs
    § 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
    § 11 Urlaubsentgelt
    § 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit
    § 13 Unabdingbarkeit
    § 14 (weggefallen)
    § 15 Änderungsbestimmungen
    § 15a Übergangsvorschrift
    § 16 Inkrafttreten


    Das vollständige BUrlG kann unter folgendem Link abgerufen werden:


    BUrlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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