Der Brandschutzbeauftragte ist eine ausgebildete Person und hauptsächlich im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes tätig. Die Fachkraft für Brandschutz ist Ansprechpartner für Mitarbeiter und berät und unterstützt in Brandschutzfragen. Die Fachkraft ist aufgrund ihrer beratenden Funktion nicht weisungsbefugt. Ein Unternehmen ist in Deutschland generell nicht dazu verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Allerdings schreibt das unter den Ländern verschiedene Baurecht dies Krankenhäusern, Industriebauten und großen Geschäften gegebenenfalls vor.
In folgenden Punkten unterstützt und berät der Brandschutzbeauftragte ein Unternehmen:
- Erstellen eines Brandschutzkonzeptes
- Teilnahme bei der Gefahrenanalyse in Brandschutzfragen (Brand- und Explosionsgefahren)
- Formulieren einer Betriebsordnung im Falle eines Schadensfeuers
- Beratung bei technischen, baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
- Umsetzung behördlicher Vorschriften bzgl. des Brandschutzes
- Mitwirkung und Auswahl bei der Bereitstellung von erforderlichen Löschmitteln
- Planen von Räumungsübungen
- Überprüfung von vorhandenen Flucht- und Rettungswegen
- Regelmäßige Wartung vorhandener technischer Einrichtungen
- Prüfen der Lagerung von brennbarem oder explosionsgefährdetem Material
- Unterstützung des Arbeitgebers bei Unterweisungen bzgl. des Brandschutzes
- Überwachung der Betriebsabläufen, ob Brandschutzmaßnahmen und Vorschriften eingehalten werden
- Stellung beziehen zu Investitionen im Bereich Brandschutz
- Dokumentation der oben genannten Tätigkeiten