Betriebskosten

  • Betriebskosten

    Betriebskosten fallen bei der Instandhaltung von Gebäuden und Grundstücken und in der Bezahlung von Personal an. Der Eigentümer oder das Unternehmen muss laufend Kosten, die beim Gebrauch bestimmter Objekte entstehen zahlen. Verschiedene Betriebskosten werden in Zahlungsströme gegliedert. So gehören personell anfallende Kosten in den Bereich der Personalkosten und werden beispielsweise von Ausgaben für Rohstoffe und Produktionsmittel unterschieden. Die jeweiligen Kostenarten werden steuerlich voneinander abgegrenzt. Daher ist eine Unterscheidung in der Buchhaltung relevant. Die endgültige Summe der Betriebskosten aus den Zahlungsströmungen schlägt sich in der Gewinn-Verlust-Rechnung nieder.

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